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Hygienekonzept für die Schachsommer-Turniere auf Schloss Mansfeld vom 21.-25.07.2021Zugelassen zu den Turnierräumen sind die Teilnehmer und Betreuer, die Ihrer Test- oder Nachweispflicht entprechend § 2 Abs. 1 der 14. SARS-CoV-2-EindV des Landes Sachsen-Anhalt, sowie deren nachfolgende Änderungen, zuletzt geschehen per 2. Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-EindV vom 12.07.2021., nachgekommen sind. Dieses Hygiernekonzept ist den genannten Verordnungen untergeordnet.
Dies bedeutet für Teinehmer und Betreuer, dass ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis, nicht älter als 24 Stunden vorliegt, oder ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort durchgeführt wurde.
AUSGENOMMEN von dieser Testpflicht nach § 2 Abs. 2 sind :
Die Kontaktdaten aller Anwesenden werden erfasst. Erfasst wird ebenfalls die verpflichtende Vorlage o.g. medizinischen Belege.
Die Spiel - und Aufenhaltsräume werden regelmässig gelüftet. Auf gemeinsamen Gesang wird komplett verzichtet. |